Finanzen
Quellensteuer (Kanton Zürich)
Die Quellensteuer wird vor der Lohnzahlung direkt an das Steueramt abgeführt. Sie betrifft vor allem ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, die in der Schweiz arbeiten.
https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/quellensteuer.html
- Zielgruppe
- Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C und ohne Schweizer Pass, die im Kanton Zürich wohnen.
- Zugang
- Zugang nicht erfasstFrag beim Angebot nach.
- Angebotstyp
- Steuern
Quelle: Seite des Anbieters (öffnet in einem neuen Tab) · Stand 26.07.2026
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