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Wer hilft weiterAngebotsfinder Kanton Zürich

Zuständige Stelle finden

Der Sozialdienst der Wohngemeinde klärt die Situation und hilft, die passende Stelle zu finden. Er ist auch der Weg zu allen Angeboten, die eine Zuweisung oder eine Kostengutsprache voraussetzen.

Stadt Zürich — fünf Sozialzentren

Welches Zentrum zuständig ist, hängt von Strasse und Hausnummer ab, nicht von der Postleitzahl: Vier Postleitzahlen liegen über mehreren Zentren, die 8003 sogar über dreien. Auch die Stadtkreise helfen nicht weiter — Kreis 3 und Kreis 11 sind je auf zwei Zentren aufgeteilt. Im Zweifel bei einem der Zentren anrufen, dort wird weiterverbunden.

Winterthur — eine Anlaufstelle für die ganze Stadt

Winterthur kennt keine geografische Aufteilung. Die Frage, welches Quartier zu welcher Stelle gehört, stellt sich dort nicht.

Soziale Dienste Winterthur, Sozialberatung — Zentrale Anlaufstelle (ZAS)

Pionierstrasse 5, 8403 Winterthur

Schalter Mo–Mi 8.30–12.00 und 13.00–17.00, Do bis 18.30, Fr bis 16.00

Soziale Dienste Winterthur, Sozialberatung — Zentrale Anlaufstelle (ZAS) anrufen, Nummer 052 267 56 34

sozialhilfe-asyl@win.ch

Übrige Gemeinden im Kanton

Die Gemeinden organisieren ihre Sozialhilfe unterschiedlich: eigener Sozialdienst, Zweckverband mit Nachbargemeinden oder Delegation an eine andere Stelle.

Der zuverlässige Weg: die Website der Wohngemeinde oder ein Anruf bei der Gemeindeverwaltung. Dort wird an den zuständigen Sozialdienst weiterverbunden.

Wenn das nicht weiterhilft, ist die kantonale Stelle der nächste Schritt:

Sozialamt Kanton Zürich, Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

Kantonale Auffangstelle, wenn die Gemeinde nicht weiterhilft.

Sozialamt Kanton Zürich, Abteilung Öffentliche Sozialhilfe anrufen, Nummer 043 259 24 68

sozialhilfe@sa.zh.ch

Wenn es heute Nacht gelöst sein muss

Sozialdienste haben Schalterzeiten. Bei Lebensgefahr, akuter Gewalt oder wenn heute Nacht kein Bett da ist, führt der Weg nicht über die Gemeinde: alle Notrufnummern auf einer Seite.