Finanzen · Arbeit
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (Kanton Zürich)
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Wer nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wird, kann bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen beantragen — vorausgesetzt, es liegen genug Beitragsjahre vor und das Vermögen bleibt unter der gesetzlichen Grenze. Abgerechnet wird wie bei den Zusatzleistungen über die Wohngemeinde oder die SVA Zürich.
043 259 52 86 · sozialversicherungen@sa.zh.ch · https://www.zh.ch/de/soziales/ueberbrueckungsleistungen-fuer-aeltere-arbeitslose.html
- Zielgruppe
- Ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 mit Wohnsitz im Kanton Zürichab 60 Jahren
- Zugang
- SelbstanmeldungDu kannst dich selbst anmelden.Schriftliche Anmeldung bei der Durchführungsstelle der Wohngemeinde; das Formular gibt es dort. Der Anspruch beginnt frühestens im Monat der Anmeldung.
- Angebotstyp
- Finanzielle Unterstützung
Quelle: Seite des Anbieters (öffnet in einem neuen Tab) · Stand 10.08.2026
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