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Sozialversicherung · ArbeitslosigkeitIch habe keine Arbeit

Ein Schritt zurück

Das wird oft übersehen: Selbständigerwerbende zahlen keine ALV-Beiträge und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Diese Lücke wird in der Beratung regelmässig zu spät entdeckt.Wenn du selbstständig arbeitest, zahlst du nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Dann bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Das merken viele zu spät.

Frage 1 von 4

Wie alt ist die Person?Wie alt bist du?

Warum diese Frage

Bei erreichtem Referenzalter besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung mehr (AVIG Art. 8 Abs. 1 Bst. d); der Weg führt dann in die Lebenslage «Alter». Sonst steuert das Alter die Höchstzahl der Taggelder: unter 25 ohne Unterhaltspflichten weniger, ab 55 mehr (AVIG Art. 27).

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