Sozialversicherung · ArbeitslosigkeitIch habe keine Arbeit
Ein Schritt zurückDas wird oft übersehen: Selbständigerwerbende zahlen keine ALV-Beiträge und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Diese Lücke wird in der Beratung regelmässig zu spät entdeckt.Wenn du selbstständig arbeitest, zahlst du nicht in die Arbeitslosenversicherung ein. Dann bekommst du auch kein Arbeitslosengeld. Das merken viele zu spät.
Frage 1 von 4
Warum diese Frage
Bei erreichtem Referenzalter besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung mehr (AVIG Art. 8 Abs. 1 Bst. d); der Weg führt dann in die Lebenslage «Alter». Sonst steuert das Alter die Höchstzahl der Taggelder: unter 25 ohne Unterhaltspflichten weniger, ab 55 mehr (AVIG Art. 27).
Deine Antworten stehen in der Adresszeile. Gespeichert oder übermittelt wird nichts. · Andere Lebenslage wählenDeine Antworten werden nicht gespeichert. · Etwas anderes wählen