Sozialversicherung · AusbildungIch mache eine Ausbildung
Ein Schritt zurückDas wird oft übersehen: Stipendien haben die härteste Frist im ganzen Baum: Wer das Gesuch mehr als sechs Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres einreicht, bekommt gar nichts mehr.Bei Stipendien ist die Frist besonders streng: Wer das Gesuch mehr als sechs Monate nach dem Start der Ausbildung schickt, bekommt gar nichts mehr.
Frage 1 von 3
Warum diese Frage
Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung (ZGB Art. 277). Ausbildungszulagen laufen längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr (FamZG Art. 3), Stipendien im Kanton Zürich bis zum Alter von 45.
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