Sozialversicherung · KrankheitIch bin krank
Ein Schritt zurückDas wird oft übersehen: Bei Krankheit lautet die Leitfrage «wie lange schon?». Wer zu spät meldet, verliert Geld — zu früh gibt es bei der Früherfassung nicht.Wichtig ist, wie lange du schon krank bist. Melde dich früh — wer zu spät kommt, bekommt weniger Geld. Zu früh gibt es nicht.
Frage 1 von 3
Warum diese Frage
Bei erreichtem AHV-Alter fällt die ganze IV-Schiene weg. Dann führt der Weg in die Lebenslage «Alter» und es bleiben nur die Leistungen, die unabhängig vom Alter bestehen. Eine laufende IV-Rente wird beim Erreichen des Referenzalters durch die AHV-Altersrente abgelöst (IVG Art. 30, AHVG Art. 33bis).
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