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Sozialversicherung · UnfallIch hatte einen Unfall

Ein Schritt zurück

Das wird oft übersehen: Wer nicht UVG-versichert ist, fällt nicht ins Leere, sondern in die Krankenversicherung — aber mit Franchise, Selbstbehalt und ohne jedes Taggeld.Bist du nicht über den Betrieb unfallversichert, zahlt die Krankenkasse. Dann zahlst du Franchise und Selbstbehalt selbst, und Taggeld gibt es keines.

Frage 1 von 5

Wie alt ist die Person?Wie alt bist du?

Warum diese Frage

Eine Invalidenrente der Unfallversicherung setzt voraus, dass sich der Unfall vor Erreichen des Referenzalters ereignet hat (UVG Art. 18 Abs. 1). Mit dem Referenzalter fällt zudem die IV-Schiene weg. Wer zum Unfallzeitpunkt älter als 45 war, muss mit einer Kürzung der UVG-Rente ab Referenzalter rechnen (UVG Art. 20 Abs. 2ter).

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