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Schulden, Budget, Existenz
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ganzer Kanton
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Die Stiftung unterstützt günstigen Wohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Gesuche können Privatpersonen und Institutionen einreichen.
Die Stiftung hilft älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen bei günstigem Wohnen. Privatpersonen und Institutionen können ein Gesuch stellen.
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Die Stiftung unterstützt neue Vorhaben von bedürftigen Gemeinden, sozialen Einrichtungen, Schulen, Pflegeheimen und Einzelpersonen, besonders in Berggebieten. Sie fördert auch Natur-, Heimat-, Tier- und Umweltschutz; staatliche Hilfe ersetzt sie nicht.
Die Stiftung gibt Geld für neue Projekte von Gemeinden, sozialen Einrichtungen, Schulen, Pflegeheimen und Menschen in Not. Besonders unterstützt sie Menschen in Berggebieten sowie Natur, Tiere, Heimat und Umwelt. Staatliche Hilfe ersetzt sie nicht.
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Die Stiftung unterstützt Angebote zur frühen Erkennung, Förderung, Ausbildung, Pflege und Begleitung von Personen in der Schweiz mit Spina bifida, Muskeldystrophie oder Bewegungsstörungen des Gehirns. Auch Institutionen können Gesuche einreichen.
Sie gibt Geld für frühe Hilfe, Förderung, Ausbildung, Pflege und Begleitung. Hilfe erhalten Menschen in der Schweiz mit Spina bifida, Muskeldystrophie oder einer Störung der Bewegung durch das Gehirn. Auch Einrichtungen können fragen.
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Die Stiftung Denk an mich beteiligt sich an Kosten für Ferien und Freizeit von Menschen mit Behinderungen. Gesuche können Betroffene sowie Institutionen einreichen. Damit fördert sie ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Die Stiftung Denk an mich hilft Menschen mit Behinderungen, Ferien und Freizeitangebote zu bezahlen. Menschen mit Behinderungen und Institutionen können ein Gesuch stellen. So können mehr Menschen dabei sein.
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Die Stiftung unterstützt die Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen mit Beiträgen. Gesuche können Privatpersonen und Institutionen einreichen.
Die Stiftung gibt Geld, damit blinde und sehbehinderte Menschen besser unterwegs sein können. Privatpersonen und Einrichtungen können ein Gesuch stellen.
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Die Stiftung unterstützt besonders begabte Kinder und Jugendliche, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die Förderung nicht finanzieren können. Auch Institutionen können Gesuche einreichen.
Die Stiftung hilft begabten Kindern und Jugendlichen. Sie zahlt, wenn Eltern oder andere Erziehende die Förderung nicht bezahlen können. Auch Institutionen dürfen ein Gesuch stellen.
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Die Stiftung fördert Vorhaben in Umwelt, Kultur und Bildung. Sie setzt eigene Projekte um und arbeitet langfristig mit ausgewählten Organisationen zusammen. Weitere Gesuche berücksichtigt sie nur selten.
Die Stiftung gibt Geld für Umwelt, Kultur und Bildung. Sie führt eigene Projekte durch und arbeitet lange mit bestimmten Organisationen zusammen. Andere Gesuche kann sie nur selten unterstützen.
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Die Stiftung unterstützt junge Musikerinnen und Musiker beim Studium oder beim Kauf eines Instruments. Sie fördert zudem einzelne junge Kunstschaffende der bildenden Kunst bei Ausstellungen und Ausstellungskatalogen.
Die Stiftung hilft jungen Musikerinnen und Musikern beim Studium oder beim Kauf eines Instruments. Sie unterstützt auch junge Menschen in der bildenden Kunst bei Ausstellungen und Katalogen.
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Die Stiftung vermietet günstige Wohnungen und Einfamilienhäuser an Familien mit mindestens drei Kindern. Voraussetzung sind zwei Jahre Wohnsitz in der Stadt Zürich und die Erfüllung der Regeln für subventionierte Wohnungen.
Die Stiftung vermietet günstige Wohnungen und Häuser an Familien mit mindestens drei Kindern. Die Familien müssen seit zwei Jahren in Zürich wohnen und die Regeln für günstige Wohnungen erfüllen.
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Die Stiftung unterstützt bedürftige Patientinnen und Patienten des Stadtspitals Waid bei Spital-, Transport-, Kur- und Wiedereingliederungskosten. Sie trägt auch Kosten ambulanter Behandlungen und Untersuchungen, wenn keine Ansprüche gegenüber Dritten bestehen.
Die Stiftung hilft armen und kranken Menschen im Stadtspital Waid. Sie bezahlt Kosten für den Spitalaufenthalt, Fahrten, Kuren sowie Behandlungen und Untersuchungen ohne Spitalaufenthalt, wenn niemand anderes zahlen muss.
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Die Stiftung stellt günstigen Wohnraum in den Siedlungen Holderbach und Friedbrunnen bereit. Holderbach ist für Familien mit knappem Einkommen und Jugendliche in Ausbildung, Friedbrunnen für ältere, selbstständige Menschen mit knappem Einkommen.
Die Stiftung hat günstige Wohnungen. In Holderbach können Familien mit wenig Geld und Jugendliche in Ausbildung wohnen. Friedbrunnen ist für ältere Menschen, die noch allein leben können und wenig Geld haben.
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Sie unterstützt Bauvorhaben kommunaler Alters- und Pflegeheime in Dürnten. Beiträge erhalten bedürftige ältere, kranke oder behinderte Einwohnerinnen und Einwohner sowie gemeinnützige Einrichtungen im Kanton Zürich für Menschen mit Behinderungen.
Sie gibt Geld für Bauten von Alters- und Pflegeheimen der Gemeinde Dürnten. Sie hilft Menschen aus Dürnten, die alt, krank oder behindert sind und in Not leben. Auch gemeinnützige Stellen im Kanton Zürich können Geld für Menschen mit Behinderungen erhalten.
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Die Stiftung unterstützt Ausbildungen mit Stipendien, wenn Kosten nicht anders gedeckt sind. Gesuche können Personen mit Wohnsitz oder Heimatort Bäretswil einreichen, sofern sie in der Schweiz wohnen.
Die Stiftung gibt Geld für eine Berufs- oder Studienausbildung. Es hilft, wenn die Kosten nicht anders bezahlt werden können. Anträge können Personen aus Bäretswil stellen, die in der Schweiz wohnen.
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Die Stiftung unterstützt Kinder in körperlichen, seelischen oder materiellen Notlagen. Gesuche können Privatpersonen und Institutionen einreichen.
Die Stiftung hilft Kindern, wenn es ihnen körperlich, seelisch oder finanziell schlecht geht. Privatpersonen und Institutionen können ein Gesuch stellen.
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Die Stiftung unterstützt Menschen ab dem Pensionsalter, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Sie übernimmt weder frühere Auslagen noch die Sanierung von Schulden.
Die Stiftung hilft Menschen ab dem Pensionsalter, wenn sie zu wenig Geld haben. Sie bezahlt keine alten Rechnungen und keine Schulden.
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Die Stiftung unterstützt Vorhaben, die Gewalt und Vernachlässigung bei Kindern verhindern, früh erkennen oder bekämpfen. Sie finanziert auch Betreuung und Behandlung betroffener Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien. Gesuche können Privatpersonen und Institutionen stellen.
Die Stiftung gibt Geld für Projekte gegen Gewalt und Vernachlässigung von Kindern. Sie hilft betroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien bei Betreuung und Behandlung. Privatpersonen und Institutionen können ein Gesuch stellen.
ganzer Kanton · bis 18 Jahre
ganzer Kanton · bis 18 Jahre
Die Stiftung erfüllt Wünsche und ermöglicht Freizeitangebote für kranke, behinderte oder schwer verletzte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in der Schweiz. Sie unterstützt Projekte von Spitälern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen.
Die Stiftung macht Wünsche wahr und bezahlt Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die krank, behindert oder schwer verletzt sind. Sie gibt auch Geld für Angebote von Spitälern, Heimen und ähnlichen Orten.
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Die Stiftung unterstützt Kinder ohne Eltern sowie Kinder, die verlassen wurden oder in Not sind. Sie fördert Hilfe für diese Kinder in der Schweiz und im Ausland.
Die Stiftung hilft Kindern ohne Eltern. Sie hilft auch Kindern, die allein sind oder Hilfe brauchen – in der Schweiz und im Ausland.
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Die Stiftung NAK-Humanitas finanziert soziale und humanitäre Vorhaben, besonders bei Krankheit, Alter sowie nach Krieg oder Katastrophen. Sie richtet sich an kleinere gemeinnützige Organisationen im In- und Ausland mit regionalem Bezug.
Die Stiftung gibt Geld für soziale Hilfe und Hilfe nach Krieg oder Katastrophen. Sie unterstützt auch Projekte für kranke und alte Menschen. Geld erhalten kleinere gemeinnützige Organisationen im In- und Ausland mit Bezug zur Region.
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Die Stiftung unterstützt in der ganzen Schweiz Menschen mit wenig Geld bei Behandlungen, Unfallfolgen, Pflege zu Hause und am Lebensende. Gesuche nimmt sie nur von offiziellen Institutionen entgegen.
Die Stiftung gibt in der ganzen Schweiz Geld für Behandlungen, nach einem Unfall sowie für Pflege zu Hause am Lebensende. Anträge nimmt sie nur von offiziellen Stellen an.
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Die Stiftung unterstützt Personen und Organisationen in der Schweiz, die wegen sozialer oder anderer Belastungen Hilfe benötigen. Sie leistet finanzielle Einzelhilfe.
Die Stiftung gibt Menschen und Organisationen in der Schweiz Geld. Sie hilft, wenn sie wegen sozialen oder anderen Problemen Unterstützung brauchen.
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Die Stiftung unterstützt Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit Ausweis C, die ohne eigenes Verschulden in Geldnot geraten sind. Sie hilft Einzelpersonen und Familien.
Die Stiftung hilft Schweizerinnen und Schweizern sowie Menschen mit Ausweis C. Sie unterstützt Einzelpersonen und Familien, die ohne eigene Schuld zu wenig Geld haben.
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Die Stiftung fördert Projekte von Organisationen für blinde und sehbehinderte Menschen in der Schweiz. Sie unterstützt Hilfe zur Selbsthilfe und stärkt die Eigenständigkeit. Gesuche können Privatpersonen und Institutionen einreichen.
Die Stiftung gibt Geld für Projekte von Organisationen für blinde und sehbehinderte Menschen in der Schweiz. Sie hilft Menschen, selbstständiger zu werden. Privatpersonen und Institutionen können Gesuche stellen.
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Die Stiftung unterstützt ausländische Studierende mit Stipendien. Voraussetzung ist die ordentliche Immatrikulation an der ETH Zürich oder an der Universität Zürich; massgebend ist das Stipendienreglement.
Die Stiftung gibt ausländischen Studierenden Geld für das Studium. Sie müssen an der ETH Zürich oder an der Universität Zürich ordentlich eingeschrieben sein. Es gelten Regeln für Stipendien.