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Schulden, Budget, Existenz
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ganzer Kanton
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Die Accentus Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Wissenschaft. Gesuche können Institutionen und Organisationen einreichen.
Die Accentus Stiftung gibt Geld für soziale, ökologische, kulturelle und wissenschaftliche Projekte. Institutionen und Organisationen können ein Gesuch stellen.
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Sie unterstützt Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen mit elektronischen Hilfsmitteln. Gesuche können Privatpersonen und Institutionen einreichen; angesprochen sind auch Fachpersonen aus Therapie und Pädagogik.
Sie hilft Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen mit elektronischen Hilfsmitteln. Privatpersonen und Institutionen können ein Gesuch stellen. Auch Fachpersonen aus Therapie und Pädagogik sind angesprochen.
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Die Stiftung unterstützt soziale Projekte und Organisationen, vor allem in der Region Winterthur. Institutionen können für Vorhaben zugunsten von Familien, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen, Zugewanderten und Armutsbetroffenen Gesuche einreichen.
Die Stiftung gibt Geld für soziale Projekte und Organisationen, besonders in der Region Winterthur. Institutionen können Geld für Familien, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Zugewanderte und Menschen in Armut beantragen.
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Sie unterstützt in der Deutschschweiz neue Modelle für Wohnen, Betreuung und Dienstleistungen im Alter. Beiträge können Privatpersonen und Institutionen für Projekte beantragen.
Sie gibt Geld für neue Ideen zum Wohnen, zur Betreuung und zu Angeboten für ältere Menschen in der Deutschschweiz. Privatpersonen und Organisationen können Beiträge für Projekte beantragen.
14–24 Jahre
14–24 Jahre
AgriViva begleitet 14- bis 24-Jährige bei der Suche und Reservation eines Einsatzes auf einem Bauernhof. Während 1–8 Wochen arbeiten sie etwa im Stall, im Garten, auf dem Feld oder in der Kinderbetreuung mit.
AgriViva hilft jungen Menschen von 14 bis 24 Jahren, einen Bauernhof für ihren Einsatz zu finden. Sie arbeiten dort 1–8 Wochen mit, zum Beispiel im Stall, im Garten oder auf dem Feld.
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Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Einrichtungen, hauptsächlich im Kanton Zürich. Sie leistet zudem Hilfe für Menschen in finanzieller Not, die im Kanton Zürich wohnen.
Die Stiftung gibt Geld an gemeinnützige Einrichtungen, vor allem im Kanton Zürich. Sie hilft auch Menschen mit wenig Geld, die im Kanton Zürich wohnen.
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Sie unterstützt Menschen und Angehörige nach Krankheit, Behinderung oder anderen Schicksalsschlägen. Sie finanziert Weiterbildungen für Berufsleute bis 35 sowie gemeinnützige Einrichtungen und Gesundheitsforschung.
Sie hilft Menschen und Familien nach Krankheit, Behinderung oder schweren Schicksalsschlägen. Sie bezahlt Weiterbildungen für Berufsleute bis 35 und unterstützt gemeinnützige Stellen sowie Forschung zur Gesundheit.
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Sie vergibt Stipendien oder Darlehen an Studentinnen in Geldnot in den letzten zwei Semestern vor Master oder Lizenziat an Universität, ETH oder EPFL. Sie verlangt mindestens Note 4,5; ausländische Studentinnen berücksichtigt sie nur ausnahmsweise bei engem Bezug zur Schweiz.
Die Stiftung gibt Studentinnen in Geldnot in den letzten zwei Semestern vor Master oder Lizenziat Geld als Stipendium oder Darlehen. Sie brauchen mindestens Note 4,5. Ausländische Studentinnen erhalten nur selten Geld und nur bei engem Bezug zur Schweiz.
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Die Stiftung finanziert kleinere Vorhaben in der Schweiz, die soziale, gemeinnützige, kulturelle oder ökologische Ziele verfolgen. Sie unterstützt vor allem neue Projekte mit langfristiger Wirkung; Einzelpersonen erhalten keine Beiträge.
Die Stiftung gibt kleinen Organisationen Geld für Projekte in der Schweiz. Sie fördert Projekte für Menschen, Kultur, Umwelt oder das Gemeinwohl, besonders neue Projekte mit Wirkung über längere Zeit. Einzelpersonen erhalten kein Geld.
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Die Stiftung gewährt finanzielle Hilfe für landwirtschaftliche Angestellte, die wegen Alter, Krankheit oder Invalidität nur eingeschränkt arbeiten können. Sie berücksichtigt auch frühere Landwirte sowie ältere, bedürftige Kleinbauern und ihre Familien in unverschuldeter Notlage.
Die Stiftung gibt Geld an Angestellte in der Landwirtschaft, die wegen Alter, Krankheit oder Invalidität weniger arbeiten können. Sie hilft auch ehemaligen Landwirten sowie alten Kleinbauern und ihren Familien, wenn sie ohne eigenes Verschulden in Not sind.
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Sie leistet Beiträge an Menschen, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind, besonders an ältere Bedürftige und Personen mit Behinderungen. Auch Einrichtungen, die diese Menschen begleiten, können Unterstützung erhalten.
Die Stiftung gibt Geld an Menschen in Not, wenn sie nicht selbst schuld daran sind. Besonders hilft sie älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen. Auch Stellen, die diese Menschen betreuen, können Geld erhalten.
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Die Stiftung fördert Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung und unterstützende Einrichtungen. Sie bezahlt einzelne Hilfen und Projekte, vor allem im Kanton Zürich. Notleidenden ohne eigenes Verschulden hilft sie nur auf Antrag einer Sozialhilfestelle.
Die Stiftung gibt Geld für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Sie hilft auch Organisationen, die diese Menschen unterstützen. Sie bezahlt einzelne Hilfen und Projekte, vor allem im Kanton Zürich. Menschen in Not ohne eigene Schuld bekommen nur Geld, wenn eine Sozialhilfestelle fragt.
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Die Stiftung unterstützt bedürftige evangelisch-reformierte Menschen in der Schweiz, besonders in Rüti ZH, sowie reformierte Diaspora-Gemeinden. Beiträge gehen auch an Berghilfe, HEKS, Waldenser, Pro Infirmis und Menschen, die nach einem anderen Beruf Theologie studieren.
Die Stiftung gibt Geld an arme reformierte Menschen in der Schweiz, besonders in Rüti ZH, und an reformierte Gemeinden ausserhalb ihrer Heimatregion. Sie unterstützt auch Berghilfe, HEKS, Waldenser, Pro Infirmis und Menschen, die nach einem anderen Beruf Theologie studieren.
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Mitglieder der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich erhalten Darlehen für Ausbildung, Berufseinstieg, Betriebe, Betriebs- und Wohnsanierungen, Mietkautionen und Engpässe. Schuldensanierungen nur mit Beratungsstelle. Gesuche stellen Private und Institutionen.
Mitglieder der reformierten Kirche im Kanton Zürich können Geld ausleihen für Ausbildung, Start ins Berufsleben, Betriebe, Reparaturen, Mietkautionen und Geldnot. Bei Schulden macht eine Beratungsstelle mit. Private und Institutionen können ein Gesuch stellen.
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Die Stiftung hilft Menschen mit Wohnsitz im Kanton Zürich bei einer vorübergehenden Notlage, wenn Staat und Gemeinde nicht zahlen. Ausbildungsbeiträge gibt sie nur ausnahmsweise. Gesuche nimmt sie grundsätzlich von Institutionen an.
Die Stiftung hilft Menschen im Kanton Zürich in einer kurzen Notlage. Staat und Gemeinde dürfen nicht zahlen. Für Ausbildung gibt sie nur selten Geld. Gesuche nimmt sie meist von Stellen und Organisationen an.
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Sie beteiligt sich an Unterkunft und Betreuung im Heim «Beth Chana» in Zürich. Bedürftige jüdische Menschen mit Behinderungen erhalten Hilfe für Behandlung, Bildung und Teilhabe; auch ihr Verein in der Schweiz kann Beiträge erhalten.
Sie hilft beim Bezahlen von Wohnen und Betreuung im Heim «Beth Chana» in Zürich. Jüdische Menschen mit Behinderungen in Not erhalten Hilfe für Arztkosten, Schule, Arbeit und Kontakte; auch ihr Verein in der Schweiz erhält Geld.
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Die Stiftung finanziert Wohnraum und Stipendien für Bachelor- und Masterstudierende an Schweizer Hochschulen. Schweizerinnen und Schweizer erhalten Förderung nach zwei Semestern, Personen aus dem Ausland nach vier. Ausgeschlossen sind Zweitausbildungen, Weiterbildungen und Dissertationen.
Die Stiftung hilft Studierenden im Bachelor oder Master an Hochschulen in der Schweiz. Sie bezahlt Wohnraum oder gibt Stipendien nach zwei Semestern für Schweizerinnen und Schweizer und nach vier für Personen aus dem Ausland. Kein Geld gibt es für ein zweites Studium, Kurse nach dem Studium oder Doktorarbeiten.
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Die Stiftung unterstützt ältere Frauen aus dem Kanton Zürich bei Wohnkosten sowie Haus- und Pflegehilfe. Sie kann Wohnraum bereitstellen und Heime mitfinanzieren, wenn Plätze für die Stiftung gesichert sind.
Die Stiftung hilft älteren Frauen aus dem Kanton Zürich bei der Miete und bei Hilfe zu Hause oder bei Pflege. Sie kann Wohnungen anbieten und Heime unterstützen, wenn Plätze für die Frauen reserviert sind.
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Die Stiftung unterstützt deutsche Staatsangehörige mit B-, C- oder L-Bewilligung in den genannten Kantonen und in Liechtenstein bei finanzieller Not. Keine Beiträge für Stipendien oder Ausbildungen.
Die Stiftung hilft Menschen mit deutschem Pass, die eine B-, C- oder L-Bewilligung haben und in den genannten Kantonen oder in Liechtenstein leben. Für Schule und Ausbildung gibt sie kein Geld.
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Die Stiftung unterstützt Kinder und Frauen in finanzieller Not, etwa bei Lebensunterhalt, Gesundheitskosten, Ferien, Kuren oder Ausbildung. Sie behandelt nur Gesuche, die anerkannte Stellen geprüft und eingereicht haben.
Die Stiftung hilft Kindern und Frauen, die zu wenig Geld haben. Sie hilft zum Beispiel beim Alltag, bei Arztkosten, Ferien, Kuren oder Schule. Nur anerkannte Stellen dürfen Gesuche einreichen.
ganzer Kanton · bis 18 Jahre
ganzer Kanton · bis 18 Jahre
Die Stiftung unterstützt Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Sie hilft auch Menschen ab 70 Jahren, wenn AHV, Renten oder Pensionen nicht zum Leben reichen.
Die Stiftung hilft Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre. Sie hilft auch Menschen ab 70 Jahren, wenn ihr Geld zum Leben nicht reicht.
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Die Stiftung unterstützt bedürftige Menschen mit Behinderungen bei technischen Hilfsmitteln, Umschulungen oder einem Blindenhund. Bau- und Umbauarbeiten werden nicht bezahlt. Für dieselbe Person ist jährlich ein Beitrag möglich; Fürsorgestellen reichen Gesuche ein.
Die Stiftung hilft Menschen mit Behinderungen, die wenig Geld haben. Sie bezahlt zum Beispiel Hilfsmittel, eine Umschulung oder einen Blindenhund, aber keine Bauarbeiten. Sozialstellen reichen die Gesuche ein.
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Die Stiftung fördert begabte, unterstützungswürdige junge Menschen in akademischen oder gleichwertigen künstlerischen Ausbildungen. Gesuche sind möglich nach Erstabschluss an Universität oder ETH bis Master sowie an Musikhochschulen ab Lehrdiplom – nicht an Fachhochschulen.
Die Stiftung hilft begabten jungen Menschen bei einem Studium oder einer ähnlichen Ausbildung in Kunst. Gesuche können Personen mit einem ersten Abschluss an Universität, ETH oder Musikhochschule stellen. Fachhochschulen zählen nicht.
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Die Stiftung unterstützt steuerbefreite gemeinnützige oder wohltätige Organisationen in der Stadt Zürich und im Kanton Graubünden. Sie fördert keine Vorhaben im Kulturbereich.
Die Stiftung gibt Geld an gemeinnützige oder wohltätige Organisationen in der Stadt Zürich und im Kanton Graubünden. Die Organisationen müssen keine Steuern zahlen. Kultur wird nicht unterstützt.